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Seitenbetreiber: A.SCHEFFER Consulting & Unternehmensberatung GmbH

Gansl 5/Top 4, 5541 Altenmarkt, AUSTRIA | Telefon: +43 (0) 664 53 49 796 | Mail: office@scheffer.eu | UID: ATU68784238 | Firmenbuch: FN 417813 g

DATENSCHUTZ

Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.scheffer.eu/datenschutz

AGB

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

§1.1 Alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Beratung) erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist.

§ 1.2 Unsere Leistungen sind

• Dienstleistungen in Form von Consulting und Beratung

• Planung, Projektierung

• Krisenmanagement

• Überwachung, Unternehmensführung

• Qualitätssicherung, Prozessoptimierung, Projektmanagement

• Personalberatung, Personalentwicklung

• Kochkurse und Seminare

• Coaching, Mentoring

• Verkauf und Versand eigener Literatur

§ 1.3 Entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn sie von A. Scheffer GmbH ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt werden. Das Erbringen von Leistungen und
Lieferungen ohne diese schriftliche Form begründet nicht die stillschweigende Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Kunden.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach der
Bekanntmachung den geänderten bzw. ergänzenden Bestimmungen in schriftlicher Form widerspricht. Alle übrigen Bestimmungen bleiben bei
Widerspruch durch den Kunden wirksam.

§ 2 Vertragsabschluss

§ 2.1 Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form. Im Falle von Lieferungen übermittelt A. Scheffer GmbH hierzu eine
schriftliche Auftragsbestätigung. Im Falle von Dienstleistungen / Werkleistungen wird die schriftliche Form durch spezielle
Dienstleistungsverträge bzw. Werkverträge gewahrt. Von A. Scheffer GmbH dem Auftraggeber ggf. vorvertraglich überlassene Gegenstände sind
ausschließlich geistiges Eigentum von A. Scheffer GmbH. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollte kein
Vertrag mit dem Auftraggeber zustande kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die überlassenen Gegenstände unverzüglich zurückzugeben
oder zu löschen. Die vorvertraglich überlassenen Gegenstände dürfen nicht weiter benutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das
vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Haftungsbegrenzungsklauseln.

§ 2.2 Angebote von A. Scheffer GmbH sind freibleibend. Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. In
Zweifelsfällen ist das Angebot oder die Auftragsbestätigung von

A. Scheffer GmbH für den Vertragsinhalt maßgeblich.

§ 2.3 Zusagen gleich welcher Art, die eine weitergehende Einstandspflicht von A. Scheffer GmbH begründen als in diesen Geschäftsbedingungen
festgelegt sind, bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung
durch A. Scheffer GmbH.

§ 2.4 Garantieerklärungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch:  A. Scheffer GmbH.

§ 2.5 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von A.
Scheffer GmbH.

§ 3 Liefer- und Leistungstermine

§ 3.1 Liefertermine, sowie Termine zum Erbringen von Leistungen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von A. Scheffer GmbH ausdrücklich
und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden.

§ 3.2 Wenn A. Scheffer GmbH durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Auftragsführung
gehindert ist, gelten Fristen – um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit am Ende der Behinderung – als verlängert.  A.
Scheffer GmbH wird dem Auftraggeber die Behinderung schriftlich
mitteilen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

§ 4.1 Die Vergütung richtet sich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nach unseren jeweils gültigen A. Scheffer GmbH Angeboten.

§ 4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer
befreit. A. Scheffer GmbH ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Skonto
wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit berechnet A. Scheffer GmbH Zinsen in Höhe des jeweils in Österreich gültigen gesetzlichen
Verzugszinssatzes vom Tage der Rechnungsfälligkeit an.

§ 4.3 Sofern nach Aufwand abgerechnet wird, erfolgt dies unter Vorlage des A. Scheffer GmbH – Tätigkeitsnachweises in Viertelstunden-Schritten.
Angefangene Viertelstunden werden voll berechnet. Der Auftraggeber kann den dort getroffenen Festlegungen nur binnen zwei Wochen nach
Rechnungslegung schriftlich widersprechen.

§ 4.4 Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen A. Scheffer GmbH, die Ausführung von Leistungen und
Lieferungen von der Vorauszahlung der gesamten oder eines Teils der vereinbarten Vertragssumme abhängig zu machen. Wird diese Vorauszahlung
nicht nach einer angemessenen Frist erbracht, so ist A. Scheffer GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen,
unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB, nicht an Dritte abtreten.

§ 4.6 A. Scheffer GmbH behält sich das Eigentum und die vollständigen Rechte an den Vertragsgegenständen (Lieferungen) bis zum vollständigen
Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, A. Scheffer GmbH bei Zugriffen Dritter auf das
Vorbehaltsgut unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über Rechte von A. Scheffer GmbH zu unterrichten.

§ 5 Stornobedingungen

Bei Stornierung von bereits terminisierten Beratungs- und Trainingsleistungen mit einem Auftragswert über EUR 1.500,- netto werden folgende Sätze verrechnet:

  • Storno bis 4 Wochen vor Arbeitsbeginn: 25% der Auftragssumme
  • Storno bis 2 Wochen vor Arbeitsbeginn: 50% der Auftragssumme
  • Storno bis zum Arbeitsbeginn: 75% der Auftragssumme

Bei der Stornierung von größeren Projekten und Aufträge werden die Stornobedingungen vertraglich festlegt. Jedenfalls werden bei der Stornierung während der Auftragserfüllung alle bis zu diesem Zeitpunkt seitens A. Scheffer Consulting & Unternehmensberatung GmbH erbrachten Leistungen in Rechung gestellt sowie 10% der restlichen Auftragssumme.

§ 6 Rechte

Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im
Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich A. Scheffer GmbH zu. Dies gilt auch, soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit
des Auftraggebers entstanden sind. Der Auftraggeber hat an den Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke, sofern
nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.

§ 7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

§ 7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen
Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen
Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragnehmer Leistung erforderlich sind oder von A. Scheffer GmbH als erforderlich angesehen werden. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der  Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten
Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 8 Haftung

§ 8.1 A. Scheffer GmbH haftet nur für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und fehlender schriftlich zugesicherter Eigenschaft. Die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden aus Mangel, entgangenem GEWINN oder entgangener Einsparung sind
ausgeschlossen. Bestehen für Lieferungen und Leistungen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter, so haftet A. Scheffer GmbH nicht.
Insbesondere ist die Haftung bei Nichtbeachtung der Lizenzbedingungen von Software ausgeschlossen. In jedem Falle ist die Haftung auf die Höhe
des Nettobetrages der Rechnung der vertraglich vereinbarten Lieferung oder Leistung, die den Schaden ausgelöst hat, beschränkt.

§ 8.2 A. Scheffer GmbH bleibt es ausdrücklich vorbehalten, den Einwand des Mitverschuldens zu erheben.

§ 8.3 Für alle Ansprüche gegen A. Scheffer GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und
außervertraglicher Haftung gilt, außer in den Fällen des Vorsatzes und bei Personenschäden, eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB
bestimmten Höchstfristen ein.

§ 9 Schlussvorschriften

§ 9.1 Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht
getroffen.

§ 9.2 Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Salzburg, Österreich, sofern der Auftraggeber Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 9.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht ohne das UN-Kaufrecht.

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